Die Nutzung von Ferienhäusern unterliegt eventuell besonderen Beschränkungen.
∙ Beachten Sie die bundesweiten Regelungen zur An-/ Abreise und zur Beherbergung.
∙ Beachten Sie auch die Regelungen für Schleswig-Holstein und den Kreis Plön.
∙ Halten Sie im/ am Ferienhaus die Abstands-, Hygiene- und Versammlungsregeln ein.
Trotz allgemeinem Beherbergungsverbot kann ein Aufenthalt möglich sein – wenn er ausschließlich zu beruflichen, medizinischen oder zwingenden sozial-ethischen Zwecken erfolgt.
∙ Erkundigen Sie sich nach der (tages-)aktuellen Rechtslage zu Corona.
∙ Besorgen Sie sich entsprechende Nachweise, Bescheinigungen, Atteste etc.
∙ Klären Sie die Aufenthaltsbedingungen mit der Vermietungsagentur.
Weitere, aktuelle Informationen finden Sie auf folgenden, externen Webseiten:
∙ www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus
∙ www.schleswig-holstein.de/coronavirus
∙ www.kreis-ploen.de/Bürgerservice/Informationen-zum-Corona-Virus
Für den Aufenthalt im/ am Haus haben alle Bewohner zur Kenntnis genommen und sich hiermit einverstanden erklärt:
∙ Die gesetzlichen Vorschriften von Bund, Land und Kreis sowie die AHA-Regeln zu Abstand, Hygiene und Atemmaske sind einzuhalten. Diese haben Vorrang vor den hier genannten Bestimmungen für Haus Lillewacht.
∙ Die Reise darf NICHT angetreten werden, wenn bei einem oder mehreren der Bewohner Krankheitssymptome mit Corona-Verdacht oder ein positiver Corona-Test vorliegen.
∙ Vor der Anreise sind geeignete Masken zu beschaffen und ggf. Corona-Tests/-Impfungen durchzuführen. Entsprechende Nachweise sind mitzuführen. Die Corona-Warn-App sollte genutzt werden, sofern technisch möglich.
∙ Die Kontaktdaten der Personen, die Haus und Grundstück betreten, sind vor Anreise der Vermietungsagentur anzugeben. Für die Registrierung genügt ein Ansprechpartner pro angereistem Haushalt.
∙ Aufgrund der Gesamtfläche und der Raumverteilung dürfen sich maximal 8 Personen im Haus aufhalten. Art und Anzahl der haushaltseigenen und haushaltsfremden Personen richten sich jedoch nach den gesetzlichen Vorschriften.
∙ Während des Aufenthalts sind ggf. regelmäßige externe Corona-Tests durchzuführen. Selbsttests reichen als Nachweis nicht aus. Alle Testnachweise sind bis vier Wochen nach Reiseende aufzubewahren.
∙ Bei Krankheitssymptomen mit Corona-Verdacht ist unverzüglich die Corona-Hotline beim Patientenservice 116117 anzurufen. Nach einem positiven Corona-Test ist unverzüglich die Vermietungsagentur anzurufen.
∙ Eine regelmäßige, z.B. tägliche Reinigung von Oberflächen und Sanitäranlagen durch den Betreiber/ Vermieter ist NICHT vorgesehen. Den Bewohnern stehen geeignete Reinigungs- und Desinfektionsmittel zur Verfügung.
∙ Eine regelmäßige (Stoß-)Lüftung der Räume ist NICHT erforderlich, da die Abluftwärmepumpen-Anlage dieses Hauses einen permanenten, gleichmäßigen Luftaustausch vornimmt.